Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Für angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, in Bild und Ton live im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben, Vollmacht erteilen, bis spätestens 6. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Fragen einreichen oder Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einlegen.
LOGIN zum passwortgeschützten Internetservice socialchain.better-orange.de
Beachten Sie die Anmeldefrist: Mittwoch, 1. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ). Sie können sich über den passwortgeschützten Internetservice bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts anmelden. Aktionären, die spätestens am 18. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt.
Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen. Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
- Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung 2022
- Informationen nach § 125 Abs. 2 AktG i.V.m. §125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
- Geschäftsbericht 2021 inkl. Konzernabschluss, Konzern-Lagebericht, erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB und Bericht des Aufsichtsrats
- Jahresabschluss 2021 und Lagebericht
- Bericht des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I und des Genehmigten Kapitals 2021/I
- Schriftlicher Bericht des Vorstands zu TOP 6 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Ab. 4 Satz 2 AktG
- Schriftlicher Bericht des Vorstands zu TOP 8 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 186 Abs. 4 Satz 2 AktG, 221 Abs. 4 AktG
- Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 inkl. Prüfvermerk zu TOP 9
- Beschreibung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands zu TOP 10
- Beschreibung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrates zu TOP 11
- Satzung The Social Chain AG
- Erläuterungen zum beschlusslosen TOP 1
- Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
- Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
- Anmeldebogen
- Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
- Vollmacht an eine dritte Person
- Widerruf Vollmacht
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an (socialchain@better-orange.de) gerichtet werden.